Einsicht in das Vereinsregister und Vereinsregisterakten / Erteilung von Registerausdrucken
Über das gemeinsame Registerportal der Bundesländer können Registerdaten bundesweit „rund um die Uhr" gesucht und abgerufen werden.
Das Registerportal hat unter anderem den Vorteil, dass über einen zentralen Zugang in den Registern aller teilnehmenden Bundesländer recherchiert werden kann und für die Nutzung eine Sammelrechnung erstellt wird.
Die Einsicht in das Vereinsregister und der zur Eintragung eingereichten Unterlagen ist auf der Geschäftsstelle jedes rheinland-pfälzischen Amtsgerichts möglich. Dort kann auf Antrag auch ein nichtamtlicher Registerausdruck kostenpflichtig erteilt werden. Ein amtlicher Registerausdruck darf nur durch das örtlich zuständige Amtsgericht als Registergericht erstellt werden.
Registerausdrucke können in unbeglaubigter oder beglaubigter Form erstellt werden als:
- Aktueller Ausdruck (Dieser Ausdruck enthält den aktuellen Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt der Erteilung)
- Chronologischer Ausdruck (Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und die bereits gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung auf das elektronische Register)
Registerausdrucke und elektronisch verfügbare Dokumente können kostenfrei und ohne Registrierung bzw. Login aus dem Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal der Bundesländer unter www.handelsregister.de abgerufen werden.
Darüber hinaus können die genannten Registerausdrucke bei den zuständigen Registergerichten als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 20,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € beantragt werden.
Ein amtlicher Registerausdruck kann nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages an das zuständige Registergericht. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen und nennen Sie bitte den genauen Namen des Vereins und/oder das Vereinsregisteraktenzeichen, z.B. „VR 4711“.